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Personalisierte Erweiterungen der Garantielaufzeiten im Angebot Ihres Vertragshändlers.
1- Eine Garantie auf Ersatzteile und Lohnkosten für 3 Jahre *)
Auf der Basis einer Diagnose Ihres Vertragshändlers, übernimmt Bénéteau in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb Ihres neuen Bootes, den Austausch sämtlicher, vom technischern Service von Bénéteau als defekt anerkannten Elemente.
Diese Garantie gilt sowohl für die auszutauschenden Teile, als auch für die Lohnkosten, Voraussetzung ist jedoch, dass das Boot mindestens einmal im Jahr, zu Ihren Lasten, einer vollständigen Revision durch Ihren Vertragshändler unterzogen wird.
2- Eine Garantie auf die Bootsstruktur von 5 Jahren *)
Auf der Basis einer Diagnose Ihres Vertragshändlers, übernimmt Bénéteau in den ersten fünf Jahren nach dem Erwerb Ihres neuen Bootes, die Reparatur sämtlicher Herstellungsfehler an Rumpf oder Deck, sofern diese vom technischern Service von Bénéteau als defekt anerkannt wurden.
*) entsprechend den allgemeinen Garantiebedingungen von Bénéteau